Wir lernen uns persönlich kennen.
In einem unverbindlichen Gespräch machen wir uns ein Bild von Ihnen und Ihrem Anliegen. Wir stellen Ihnen unsere Vorgehensweise und unsere Leistungen vor.
Sie können uns Ihre Fragen stellen und erhalten so ein klareres Bild von Ihrem Vorhaben. Anhand unseres Leitfadens verdeutlichen wir Ihnen die nächsten Schritte.
Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie und stimmen den Kaufpreis mit Ihnen ab.
Sobald Sie von unserer Kompetenz überzeugt sind und wir uns über die nächsten Schritte einig sind, nehmen wir Ihre Immobilie unter die Lupe und fertigen ein ausführliches Wertgutachten und eine Marktwertanalyse an. Damit der Kaufpreis für Sie optimal ausfällt tätigen wir eine fundierte Wertermittlung und wohlüberlegte Preisfindung. Diese besprechen wir mit Ihnen unter Berücksichtigung des Wertgutachtens (Kurzbewertung) und der Marktanalyse.
Bei einem Wertgutachten was wir erstellen handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fachgerechte Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer. Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf.
Wir erarbeiten das Exposé für eine professionelle Vermarktung.
Wir fordern Bau- und Lagepläne bei den Behörden an und erstellen den Energieausweis, Skizzen, Fotos, Beschreibungen und falls vereinbart Videos.
Mit diesen Unterlagen fertigen wir das Exposé, stimmen mit Ihnen den Marketingplan ab und haben somit die Basis für alle weiteren Schritte geschaffen.
Wir finden Interessenten und führen Ihre Immobilie vor.
Haben wir erst einmal das Exposé, können wir direkt in der Interessenkartei nach möglichen Interessenten gucken und Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie bewerben. Professionelle Immobilienwerbung macht neugierig auf Ihr Objekt, informiert und weckt zugleich den emotionalen Bildverkauf.
Wir setzen uns intensiv mit Ihrer Immobilie und deren speziellen Vorzügen auseinander. Dieses kombinieren wir mit umfassenden Kenntnissen des lokalen Marktes und deren Zielgruppen. Wir übernehmen die Kommunikation und das gesamte Büromanagment, vereinbaren Termine vor Ort und führen Besichtigungen durch. Sie werden natürlich regelmäßig über den Fortschritt informiert.
Wir führen die erste Verkaufsverhandlung mit den Interessenten.
Um wertvolle Zeit zu bewahren, prüfen wir gleich von Anfang an, wie gut die Vorstellungen und Möglichkeiten des Kaufinteressenten zu dem Angebot passen.
Mit unserem Verhandlungsgeschick sind wir in der Lage, Kaufinteressenten Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie entsprechend schmackhaft zu machen, damit es leicht fällt, Kompromisse einzugehen.
Wir beraten Sie und koordinieren den Notartermin.
In der Endphase des Verkaufes fassen wir die grundlegenden Informationen für den Notar zusammen und besprechen endstehende Fragen im Vorfeld, damit Sie für den Notartermin gut vorbereitet sind.
Der Notartermin selbst bildet zwar den Höhepunkt des Kaufes, aber da fast alles schon erledigt ist, geht man relativ entspannt in diesen Termin.
Selbstverständlich sind wir auch nach dem Verkauf noch für Sie da.
Unsere Arbeit ist abgeschlossen, aber Sie haben noch weitere Frage? Gerne sind wir auch nach dem Verkauf für Sie da und helfen Ihnen bei der Schlüsselübergabe, dem Auszug oder bei dem Finden einer neuen Immobilie.
Wir behandeln Sie so, wie wir selbst gerne behandelt werden wollen und freuen uns, wenn Sie uns in guter Erinnerung behalten und auch bei dem nächsten Verkauf gerne mit uns Zusammenarbeiten.
Sie suchen ein Grundstück oder eine Immobilie und wollen mit topaktuellen Informationen versorgt werden?
Dann tragen Sie sich kostenfrei in unsere Interessentenkartei ein und wir bieten Ihnen Grundstücke oder Immobilien an, die genau zu Ihren Wünschen passen.
Es lohnt sich für Sie, da aus Gründen der Diskretion nicht alle Angebote in Immobilienbörsen veröffentlicht werden.
Im Zusammenhang mit Immobilien spricht man auch häufig von Wohneigentum. Die Begriffsbezeichnung Wohneigentum ist jedoch nur bedingt zu trefflich. Natürlich sind auch Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen im eigentlichen Sinne Immobilien, und selbige sind auch zeitgleich Wohneigentum, aber ein Stück Ackerland oder eine Wiese sind eben auch Immobilien, jedoch kein Wohneigentum und werden in der Zukunft voraussichtlich auch nicht zu Wohneigentum werden.
Bei Immobilien, die kein Wohneigentum sind, also beispielsweise bei Ackerland oder bei Wiesen, liegt eine sogenannte Parzellierung vor. Diese Parzellierung gibt die Größe und Fläche der Immobilie an, bedeutet also, durch die Parzellierung werden die Grenzpunkte festgelegt, um die Abgrenzung zum Nachbargrundstück deutlich zu machen. Eine solche Parzellierung wird jedoch auch bei zu bebauenden Grundstücken vorgenommen, mit dem gleichen Hintergrund, nämlich die genauen Grenzen der Parzelle, des Grundstücks festzulegen. Dies geschieht üblicherweise durch sogenannte öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die sodann die entsprechenden Grenzen mit Grenzsteinen und/oder Grenzpunkten markieren, damit sich die späteren Bauherrn und zukünftigen Nachbarn beim Bebauen des Grundstücks nicht unnötigerweise in die Quere kommen, und eben nicht Verwirrungen oder Unstimmigkeiten dahingehend entstehen können, wo nun die eine Immobilie anfängt, und die andere aufhört.
Die Ermittlung des realistischen Preises ist essentiell für jeden Immobilienverkauf.
Zeit ist Geld & Flexibilität!
Der wirtschaftliche Abverkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erfordert, neben ausgeprägten fachlichen Kompetenzen, eine optimale Vorbereitung und ist in der Regel zeitaufwendig. Die Inanspruchnahme eines qualifizierten Immobilienmaklers ist schon deshalb sinnvoll sowie durchaus empfehlenswert.
Wölk Immobilien steht für ein modernes Immobilienmakler-Unternehmen und repräsentiert zugleich einen solventen Immobilienhändler für den unkomplizierten Immobilienankauf & Immobilienverkauf.
Entsteht beispielsweise eine unvorhersehbare Lebenssituation, die eine möglichst kurzfristige Immobilienveräußerung wie beispielsweise durch eine drohende Zwangsversteigerung erfordert, wirkt sich diese oftmals sehr negativ auf den zu erzielenden Verkaufspreis aus.
Wölk Immobilien steht Ihnen auch in solch speziellen Fällen als fairer, finanzkräftiger und besonders flexibler Partner zur Seite.
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein wichtiges Lebensziel.
Doch häufig übersteigen die Kosten des Grundstücks oder der Immobilie das Eigenkapital.
Mit einer Finanzierung können Sie Ihren Wunsch nach Eigentum direkt in die Tat umsetzen.
Doch der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ist eine der größten Investitionen in Ihrem Leben.
Damit Sie auf dem von Finanzierungsangeboten überfüllten Markt nicht den Überblick verlieren,
können Ihnen unsere Finanzierungsspezialisten mit Informationen zu speziellen Darlehnsarten zu Top-Konditionen und öffentlichen Fördermitteln versorgen.
Soll eine Immobilie verkauft werden, ist es wichtig diese den Interessenten ansprechend zu präsentieren. Neben bewährten Methoden wie einer Immobilienanzeige oder dem klassischen Exposé eröffnet die Technik heute zusätzliche Möglichkeiten für eine Vermarktung.
Die professionellen Drohnen sind mit einer leistungsstarken Kamera ausgestattet und können hochauflösende Luftaufnahmen des Objekts und der umliegenden Bebauung als Foto oder Video anfertigen. „Die Außenaufnahmen aus der Vogelperspektive werten das sonst sehr statische Exposé deutlich auf“, weiß der Experte. „Unsere Erfahrung zeigt, dass dadurch die Vermarktungszeit verkürzt und ein höherer Kaufpreis erzielt werden kann.“
Ein ansprechendes Immobilien-Exposé ist die Grundlage zum erfolgreichen und zeitnahen Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Für die gelungene Gestaltung gibt es einiges zu beachten.
Ein Exposé ist die bildhafte und textliche Beschreibung einer Immobilie für den Verkauf: Die Visitenkarte eines Hauses oder einer Wohnung. Entscheidungen von Kaufinteressenten werden durch die Gestaltung maßgeblich beeinflusst. Ein ansprechendes und aussagekräftiges Exposé erhöht die Verkaufschancen und beantwortet im Vorfeld viele aufkommende Fragen. Die einfachste Lösung ist die Anzeige auf einem Immobilien-Onlineportal. In Hinblick auf die Verkaufsgespräche empfehlen wir aber ein detailliertes Dokument in der Machart einer Broschüre zu erstellen. Ein solches Exposé kann man ausdrucken, weiterreichen, zum Download anbieten und per E-Mail verschicken.
„Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten“, weist die teilstaatliche Deutsche Energie-Agentur (dena) auf eine der wichtigsten Änderungen der Energieausweis-Pflicht hin, die mit der EnEV 2014 verbunden sind. „Die Verkäufer beziehungsweise Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden.“
Angaben aus dem Energieausweis müssen in Immobilienanzeigen genannt werden
Schon im Inserat muss demnach der im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr, der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung und das Baujahr des Wohngebäudes angegeben werden. Spätestens bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung muss das gesamte Ausweisdokument dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss muss es dem Käufer oder Mieter unverzüglich ausgehändigt werden.
Sie möchten gerne mit minimalem Aufwand etwas dazu verdienen? Werden Sie Tipp-Geber für Wölk Immobilien. Sie haben keinerlei Verpflichtungen. Nur Chancen! Und so einfach werden Sie Tipp-Geber:
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Geben Sie uns die Kontaktdaten desjenigen und wir machen den Rest. Bei einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie eine Provision.
Tipp-Geber werden Sie auf folgender Grundlage:
Der Tipp-Geber übernimmt, ohne Verpflichtungen, die Aufgabe für den Immobilienmakler Kontakte herzustellen und gegebenenfalls Beratungstermine zu vereinbaren. Kundenberatung und Vertragsabschlüsse obliegen nur dem Makler. Die Weitergabe von Kontaktdaten Dritter an Wölk Immobilien erfordert selbstverständlich das Einverständnis des Dritten, die Daten an Wölk Immobilien weiter zu geben.
Der Tipp-Geber erhält für die von seinem Betreuer abgeschlossenen Verträge, die aufgrund seiner Empfehlung bzw. Terminvereinbarung bei dem betreffenden Kunden zustande gekommen sind, von der Wölk Immobilien eine Tipp-Provision entsprechend den Tipp-Geber-Konditionen in der jeweils geltenden Fassung.
Ansprechende Werbemittel-Gestaltung und aufrichtige Kommunikation beschleunigen die zeitnahe Vermarktung
Die gelungene Präsentation Ihrer Immobilie.
Wölk Immobilien bringt die Interessen von Verkäufer und Käufer in Einklang. Dieser Gedanke bestimmt bei uns das Marketing: Gelungene Immobilienwerbung macht neugierig auf Ihr Objekt, informiert und weckt zugleich positive Emotionen.
Grundlegend für die Vermarktung Ihrer Immobilie ist folgende Tatsache: Viele Menschen kaufen nur ein- oder zweimal in ihrem Leben eine Immobilie. Deshalb will sich jeder Immobilienkäufer gründlich informieren. Darauf müssen Immobilien-Werbung und Immobilien-Marketing abgestimmt sein. Ihr Objekt soll ansprechend und wertig präsentiert werden. Zugleich muss alles rechtlich korrekt sein.
Die beste Vermarktungsstrategie für Ihr Objekt finden wir, indem wir uns intensiv mit Ihrer Immobilie und deren speziellen Vorzügen auseinandersetzen. Dies kombinieren wir mit umfassenden Kenntnissen des lokalen Marktes und der Zielgruppe.
Für Sie erfolgreich ganz ohne Werbung
Sie wollen Ihre Verkaufsabsicht nicht öffentlich annoncieren? Erfahren Sie, wie Wölk Immobilien trotzdem den passenden Käufer findet.
Zahlreiche Immobilien – Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeobjekte – werden von uns diskret angeboten und ebenso diskret vermittelt.
Immobilienverkäufer haben für ihren Wunsch nach Diskretion ganz unterschiedliche Beweggründe. Häufig ist, gerade bei hochwertigen Objekten, der Sicherheitsaspekt auschlaggebend. Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Ursachen: Scheidung, Familienstreitigkeiten, Todesfälle, Arbeitsplatzwechsel, Pensionierung oder eine aktuelle finanzielle Schieflage.
In einigen Fällen ist der Verkäufer auch „prominent“, regional oder überregional. Manchmal ist das Gebäude selbst „prominent“, z. B. ein Schloss oder ein anderes historisches Bauwerk.
Und besonders bei Gewerbeimmobilen, Hotels beispielsweise, will man die Verkaufsabsicht häufig erst dann publik machen, wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind.
Wir verstehen das. Und bieten Ihnen deshalb immer an, Ihre Immobilie diskret zu vermitteln.
Bei der Besichtigung sollten Sie Ihre Immobilie von ihrer besten Seite zeigen, weshalb immer mehr Anbieter auch Techniken des Homestaging einsetzen. Denn auch bei Besichtigungen gilt das alte Sprichwort: Der erste Eindruck zählt! Einen guten Eindruck zu hinterlassen kostet meistens nicht viel: Räumen Sie Ihre Immobilie vor der Besichtigung auf, lüften Sie noch einmal gründlich, mähen Sie den Rasen und stellen ein paar schöne Pflanzen auf. Sie sollten auch kleine Schönheitsreparaturen vornehmen z.B. knarrende Türen ölen, defekte Lichtschalter reparieren oder kaputte Glühbirnen auswechseln.
Eigentümer bzw. Makler sollten bei den Besichtigungen nicht nur die Vorzüge der Immobilie in den Vordergrund stellen, sondern auch auf versteckte Mängel hinweisen.
Verkäufer von Immobilien sollten auf eventuelle Rückfragen der Interessenten bei Besichtigungen gut vorbereitet sein, denn nur wenn alle Fragen des Käufers restlos geklärt sind, wird er bereit sein, ein Preisangebot abzugeben. Zudem sollten Verkäufer für die Besichtigungen alle notwendigen Unterlagen zur Einsicht bereit halten.
Nach einer erfolgreichen Besichtigung einer Immobilie sind Eigentümer bzw. Makler gefordert, in konkrete Verkaufsverhandlungen mit den Kaufinteressenten einzutreten.
Sollten Sie einen Immobilienmakler damit beauftragt haben, Ihre Immobilie zu verkaufen, wird dieser die Verkaufsverhandlungen mit den Interessenten übernehmen und dabei versuchen die Interessen von Käufer und Verkäufer bestmöglich auszubalancieren, damit beide Seiten zufrieden sind.
Nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Verkauf der Immobilie, vereinbaren die Vertragsparteien einen Notartermin. Die Frage, welche Seite den Notar auswählt, ist nicht juristisch geregelt. Als Richtlinie gilt, dass der Käufer den Notar auswählt, da er den Kaufpreis bezahlt. Als weiteres Kriterium ist zu nennen, dass üblicherweise der Käufer zur Zahlung des größten Teils der Notarkosten verpflichtet ist. Zur Vorbereitung werden dem Notar die für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfes erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld übermittelt.
Vor der Beurkundung des Immobilienkaufvertrags führen Käufer und Verkäufer ein Vorgespräch mit dem Notar. Hier werden wesentliche inhaltliche Punkte des Kaufvertrages besprochen. Der Notar erörtert die zwischen Verkäufer und Käufer bereits verhandelten Vertragsinhalte, um diese in den Kaufvertrag zu übernehmen. Daher ist es Aufgabe beider Parteien, den Notar umfassend über die getroffenen Vereinbarungen zu informieren und bei etwaigen Unklarheiten zu Rate zu ziehen.
Für den Auftraggeber hat der Makleralleinauftrag eine Reihe von Vorteilen. Der wichtigste Grund, der für einen Makleralleinauftrag spricht, ist, dass der Verkauf der Immobilie über einen zentralen Ansprechpartner gesteuert wird. Durch einen Alleinauftrag ist sichergestellt, dass nicht das gleiche Objekt mehrfach und womöglich von unterschiedlichen Maklern und dem Verkäufer selbst zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Das geschieht in der Regel dann, wenn – wie es bei einfachen Makleraufträgen häufig geschieht – verschiedene Makler parallel beauftragt werden. Parallelangebote machen auf Kaufinteressenten meist einen ungünstigen Eindruck. Zudem besteht die Gefahr, dass der Käufer oder Mieter am Ende mehrmals die volle Provision zahlen muss. Zudem verpflichtet der Makleralleinauftrag den alleinbeauftragten Makler zu vermehrten Dienstleistungen.
Die Höhe der Provision, die der Eigentümer an den Immobilienmakler bei erfolgreicher Durchführung des Auftrages bezahlt, sollte in jedem Fall in dem Vertrag fixiert werden. Das Maklerrecht nimmt auf die sogenannte ortsübliche Provision bezug, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung der Provisionshöhe festgelegt ist. Besser ist es, dass Eigentümer und Makler den Prozent-Satz der Maklerprovision vereinbaren.
Vielfach spielt die Vorstellung des Verkäufers oder Vermieters eine wichtige Rolle, wonach mehrere Makler doch einen vielfach schnelleren Erfolg bringen müssten. Deshalb sollte in dem Makleralleinauftrag ausdrücklich geregelt sein, ob der Immobilienmakler das Objekt gemeinschaftlich mit anderen Kollegen bearbeiten und Unteraufträge an diese Kollegen erteilen darf.